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Allgemeine Geschäftsbedingungen § 1 Geltung der Bedingungen (1) Die Leistungen und Angebote von David Grote (nachfolgend: „Trainer“), die unter nordic-rhein-neckar.de offeriert werden, erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. (2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. § 2 Vertragsabschluß (1) In Prospekten, Anzeigen, Internet, usw. enthaltene Angebote sind, auch bezüglich der Preisangaben, freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich der Trainer 30 Kalendertage gebunden. (2) Der Kunde ist vier Wochen an seine Kursanmeldung gebunden. Kursanmeldungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Trainers. (3) Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Trainer und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. (4) Die Höchstteilnehmerzahl beträgt für die jeweiligen Kurse 10 Personen. Meldet sich der Kunde zum einem Kurs an, zu dem bereits die Höchstteilnehmerzahl erreicht ist, gilt die Anmeldung zugleich als Angebot auf Teilnahme an einem nächstmöglichen anderen Kurs. § 3 Leistungsumfang (1) Die Leistungen des Trainers sind im jeweiligen Kursangebot beschrieben. Der Kunde bestätigt, von der Kursbeschreibung und deren Inhalten Kenntnis erhalten zu haben. (2) Die Kurse finden in den im jeweiligen Kursangebot beschriebenem Umfang sowie an den Tagen und Orten statt. Der Kunde erhält nach der Anmeldung weitere kurspezifische Informationen, wie z.B. Treffpunkt etc.. § 4 Kursgebühr und Zahlung (1) Die Kursgebühr enthält die gesetzliche Umsatzsteuer. (2) Die Kursgebühr ist innerhalb von 10 Tagen ab Unterzeichnung des Vertrages, spätestens jedoch bis drei Tage vor Kursbeginn zahlbar. Erfolgt die Zahlung nicht in dem benannten Zeitraum, ist der Trainer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. (3) Die Zahlung kann mit befreiender Wirkung nur unmittelbar in bar an den Trainer bzw. einen seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen, auf das umseitig angegebene Geschäftskonto oder durch Erteilung einer Bankeinzugsermächtigung erfolgen. § 5 Rücktritt Teilnehmer (1) Der Teilnehmer kann vom Vertrag ohne Grund bis zu 10 Tage vor Kursbeginn zurücktreten. In diesem Fall erhält er seine Kursgebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 % zurückerstattet. (2) Tritt der Kunde später vom Vertrag zurück, wird die Kursgebühr gemäß § 615 BGB in vollem Umfang fällig. Das gilt auch dann, wenn der Rücktritt aus Gründen in der Person des Kunden (z.B. Krankheit) erfolgt. § 6 Rücktritt Trainer (1) Der Trainer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl von drei Personen bis drei Tage vor Kursbeginn nicht erreicht ist bzw. durch Rücktritt von Teilnehmern unterschritten wird. Der Kunde erhält in diesem Fall die bereits bezahlte Kursgebühr erstattet. § 7 Kursausfälle (1) Kann ein Kurstermin wegen Krankheit des Trainers, schlechten Wetterbedingungen oder sonstigen vom Trainer nicht zu vertretenden Umständen (höhere Gewalt) nicht stattfinden, so wird dieser Termin im Anschluß an den letzten Termin des Kurses eine Woche später nachgeholt. Der Kunde ist in diesen Fällen gemäß § 616 BGB nicht zur Rückforderung von Kursgebühren berechtigt. § 8 Aufklärungspflicht des Kunden (1) Der Kunde ist spätestens zu Beginn des Kurses verpflichtet, dem Trainer alle aktuellen und chronischen Krankheiten sowie sonstige Umstände mitzuteilen, die seine Leistungsfähigkeit und seinen Gesundheitszustand beeinträchtigen. (2) Über die medizinische Unbedenklichkeit zur Teilnahme am Kurs trotz der Gesundheitsbeeinträchtigung ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Der Trainer schließt jegliche Haftung für Körper- und Gesundheitsschäden aus, die auf unterlassener Mitteilung hierüber beruhen. § 9 Haftungsbegrenzung (1) Der Trainer übernimmt keine Haftung für die Anfahrt und Abfahrt des Kunden zum vereinbarten Ort des Kurses. (2) Der Trainer oder sein Vertreter oder Erfüllungsgehilfe haften für Leben, Körper- und Gesundheitsschäden nach den gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz und Fahrlässigkeit. Die Haftung des Trainers für Körper- und Gesundheitsschäden ist ausgeschlossen, wenn diese darauf beruhen, daß der Kunde Anweisungen des Trainers missachtet und selbst grob fahrlässig, fahrlässig oder vorsätzlich handelt. (3) Für sonstige Schäden (Sachschäden) haftet der Trainer unter Begrenzung auf die vertragstypisch vorhersehbaren Schäden für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Trainers. (4) Im Übrigen haftet der Trainer (für Sachschäden) begrenzt auf den Betrag der vertraglichen Vergütung je Schadensfall. § 10 Salvatorische Klausel (1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall ist die ungültige Bestimmung, gegebenenfalls auch im Wege der geltungserhaltenden Reduktion, durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der ungültigen Bestimmung entspricht oder am nächsten kommt. Das Gleiche gilt, wenn bei der Durchführung dieses Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar wird.
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